Ergotherapie Heimann| Der Wegbegleiter| Eichhorn 5|51570 Windeck | Tel: 02243-5810

Kostenübernahme für

Ergotherapie

Ergotherapie – Eine Heilmittelverordnung Ergotherapeutische Maßnahmen sind von den gesetzlichen Krankenkassen und von den meisten Privatkassen anerkannt. Die Notwendigkeit einer ergotherapeutischen Behandlung wird vom Arzt über eine Diagnose festgestellt und mit einer Heilmittelverordnung verschrieben. Ergotherapie kann auch ohne ärztliche Verordnung als präventive Maßnahme durchgeführt werden. Nach Maßgabe des Arztes wird Ergotherapie in der Praxis als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder auch als Hausbesuch durchgeführt. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass Ergotherapie in Pflegeheimen, in Behinderteneinrichtungen oder in Kooperation mit Frühförderstellen angeboten wird. Die Heilmittelverordnung wird Ihnen von Ihrem Fach- oder Hausarzt oder Ihrem Psychotherapeuten ausgestellt. Das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 14 Tage sein, darum ist es ratsam diese erst nach vorheriger Terminvereinbarung zu besorgen. Bitte bringen Sie die Verordnung zum Ersten Termin mit. Zuzahlung/Zuzahlungsbefreiung: Zuzahlungen Jeder gesetzlich krankenversicherte Patient ab dem 18. Lebensjahr ist verpflichtet eine Zuzahlung von 10% des Heilmittelwertes plus 10,--€ Rezeptgebühr zu zahlen. Ausgenommen sind Patienten, die einen Gebührenbefreiungsausweis von der Krankenkasse erhalten haben. Ebenso ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr. Gebührenbefreiungen werden von der Krankenkasse ausgestellt, wenn die Höhe der Zuzahlungen aller  Heilmittelleistungen im Kalenderjahr 2 % Ihres Jahreseinkommens überschreiten    oder eine chronische Erkrankung vorliegt Lassen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Zuzahlungsbefreiung beraten. Die meisten Krankenkassen haben das Zuzahlungsbefreiungsformular online zum Download. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich an Ihren Terminen je nach Gruppe,- Einzel -u/o Parallelbehandlung. Ich bitte Sie, Ihren Status zur Zuzahlung anzugeben und die Befreiungskarte beim 1. Termin vorzulegen. Falls sich bei Ihrer Zuzahlung etwas ändert, bitte ich Sie, dies mitzuteilen Privat/Selbstzahler Privatrezept: Als Privat- und /oder Beihilfepatient bekommen Sie die Ergotherapie auch von ihrem Arzt/Psychotherapeuten auf einem Privatrezept verschrieben. Selbstzahler Die Behandlungen können außerdem privat als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Hierfür benötigen Sie kein Rezept.
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Praxis für Ergotherapie und Seelsorge